Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung
BGH, vom 23.09.1976 - Aktenzeichen VII ZR 14/75
DRsp Nr. 1996/14740
Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung
Der Unternehmer trägt das Risiko seiner Arbeit. Er muß daher entscheiden, auf welche Weise er einen Mangel beseitigen will. Der Besteller ist nicht befugt, dem Unternehmer vorzuschreiben, wie die Nachbesserung auszuführen ist.