Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des Baugestaltungsrechts [hier: Beschränkung von Werbeanlagen in Baugebieten]
BVerwG, Urteil vom 25.06.1965 - Aktenzeichen IV C 73.65
DRsp Nr. 1996/25408
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des Baugestaltungsrechts [hier: Beschränkung von Werbeanlagen in Baugebieten]
1. § 15BauO NW enthält Normen des Baugestaltungsrechts, das zu dem den Ländern vorbehaltenen Bauordnungsrecht gehört.2. Die in der genannten Norm enthaltene Beschränkung von Werbeanlagen in Baugebieten, die hinsichtlich der Erhaltung des Orts- oder Landschaftsbildes besonders schutzwürdig erscheinen, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht (Art. 3, Anspruch auf Gleichbehandlung, Art. 12, Freiheit der Berufsausübung, Art. 14, Gewährleistung des Eigentums) nicht zu beanstanden.