1) Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 29. September 2023, Az. VK-
2) Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages der Antragstellerin auf Akteneinsicht erhält die Antragstellerin Akteneinsicht durch eine die Vorgehensweise der Beigeladenen bei der Kalkulation des Preises pro Besetztkilometer Schulfahrten sowie des wöchentlichen Tourenpreises für die Lose 1 und 2 beschreibende schriftliche Mitteilung des Senats. Dies soll in zwei Wochen geschehen.
3) Die Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens bleibt der Entscheidung in dem Verfahren über die sofortige Beschwerde (Az.
I.
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