SchlHOLG - Beschluss vom 27.11.2023
54 Verg 4/23
Normen:
GWB § 128; VgV § 60 Abs. 4;
Fundstellen:
IBR 2024, 86
VergabeR 2024, 60
VS 2024, 15
Vorinstanzen:
VK Schleswig-Holstein, vom 29.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen SH 11/23

Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von Schülern an einen Konkurrenten; Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich der vom Konkurrenten vorgenommenen Kalkulation des Preises pro Besetztkilometer

SchlHOLG, Beschluss vom 27.11.2023 - Aktenzeichen 54 Verg 4/23

DRsp Nr. 2024/12692

Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von Schülern an einen Konkurrenten; Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich der vom Konkurrenten vorgenommenen Kalkulation des Preises pro Besetztkilometer

Tenor

1) Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 29. September 2023, Az. VK-SH 11/23 wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.

2) Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages der Antragstellerin auf Akteneinsicht erhält die Antragstellerin Akteneinsicht durch eine die Vorgehensweise der Beigeladenen bei der Kalkulation des Preises pro Besetztkilometer Schulfahrten sowie des wöchentlichen Tourenpreises für die Lose 1 und 2 beschreibende schriftliche Mitteilung des Senats. Dies soll in zwei Wochen geschehen.

3) Die Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens bleibt der Entscheidung in dem Verfahren über die sofortige Beschwerde (Az. 54 Verg 5/23) vorbehalten.

Normenkette:

GWB § 128; VgV § 60 Abs. 4;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 5.