Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017

Am 07.02.2017 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B2) die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeverordnung - UVgO) - Ausgabe 2017 - vom 02.02.2017 veröffentlicht. Sie ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A - Ausgabe 2009 - v. 20.11.2009 [BAnz. Nr. 196a, BAnz. 2010, 755]). Bei der UVgO handelt es sich um eine Verfahrensordnung und nicht um eine Rechtsverordnung. Deren Vorschriften werden erst durch den Anwendungsbefehl in den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder (zum Teil auch über Landesvergabegesetze) in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger entfaltet aus sich heraus keine Rechtsverbindlichkeit. Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung (VgV) vom 12.04.2016. Sie umfasst insgesamt 54 Paragraphen und soll die VOL/A Abschn. 1 ersetzen. Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt derzeit bei 209.000 Euro bzw. 35.000 Euro bei zentralen Regierungsbehörden. Für den Bund ist die Einführung der UVgO für das Frühjahr 2017 geplant.

1. Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation (§§ 1-7 UVgO)