OLG Rostock - Beschluss vom 05.02.2020
17 Verg 4/19
Normen:
GWB § 160 ; GWB § 155; GWB § 103;
Fundstellen:
NZBau 2021, 70

Vergaberechtliche Zulässigkeit einer KooperationsvereinbarungUnzulässiger Nachprüfungsantrag mangels Eröffnung des VergaberechtswegesBegründung einer VereinsmitgliedschaftKein vergaberechtlich relevanter Beschaffungsvorgang

OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2020 - Aktenzeichen 17 Verg 4/19

DRsp Nr. 2020/3716

Vergaberechtliche Zulässigkeit einer Kooperationsvereinbarung Unzulässiger Nachprüfungsantrag mangels Eröffnung des Vergaberechtsweges Begründung einer Vereinsmitgliedschaft Kein vergaberechtlich relevanter Beschaffungsvorgang

Die Begründung einer Vereinsmitgliedschaft ist prinzipiell kein vergaberechtlich relevanter Beschaffungsvorgang.

1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Nachprüfungsantrag verworfen wird.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und des Beigeladenen. Die Hinzuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter durch den Antragsgegner war im Beschwerdeverfahren notwendig.

3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... € festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 160 ; GWB § 155; GWB § 103;

Gründe:

I.

Die Verfahrensbeteiligten streiten um die vergaberechtliche Zulässigkeit einer Kooperationsvereinbarung, die das Bildungsministerium des antragsgegnerischen Landes mit dem Beigeladenen abgeschlossen hat.