1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Nachprüfungsantrag verworfen wird.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und des Beigeladenen. Die Hinzuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter durch den Antragsgegner war im Beschwerdeverfahren notwendig.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... € festgesetzt.
I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten um die vergaberechtliche Zulässigkeit einer Kooperationsvereinbarung, die das Bildungsministerium des antragsgegnerischen Landes mit dem Beigeladenen abgeschlossen hat.
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