SchlHOLG - Beschluss vom 19.07.2023
54 Verg 3/23
Normen:
GWB § 128; VgV § 60 Abs. 4;
Fundstellen:
GK/Bay 2024, 334
IBR 2023, 593
VS 2023, 80
VergabeR 2023, 778
GK 2024, 347
Vorinstanzen:
VK Schleswig-Holstein, vom 07.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen SH 11/23

Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von Schülern

SchlHOLG, Beschluss vom 19.07.2023 - Aktenzeichen 54 Verg 3/23

DRsp Nr. 2024/9841

Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von Schülern

Tenor

1) Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 9. Juli 2023 werden die Beschlüsse der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 7. Juli 2023 aufgehoben.

2) Die Vergabekammer Schleswig-Holstein wird verpflichtet, das Nachprüfungsverfahren auf den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 7. Juli 2023 unter Beachtung der sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergebenden Rechtsauffassung des Senats durchzuführen.

3) Die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde trägt die Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Verfahren der sofortigen Beschwerde. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

4) Der Streitwert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf bis zu € 320.000,00 festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 128; VgV § 60 Abs. 4;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5. A. B. 1. 2. 3. 4. 5. 6.