Die Berufungen der Klägerinnen werden zurückgewiesen.
Auf die Berufungen der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel dahingehend abgeändert, dass die Beklagte zu 1) zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Ziffer 2. des erstinstanzlichen Tenors) nur in Höhe von 1.324,60 Euro an die Klägerin zu 1) verurteilt wird und die Auskunftspflicht der Beklagten zu 2) im Hinblick auf die Ausstrahlung der am 21.01.2020 um 22:15 Uhr auf dem Sender A. erstausgestrahlten Fernsehproduktion "Zitat wurde entfernt" (Ziffer 3. e) des erstinstanzlichen Tenors) entfällt.
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