Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
BGH, vom 10.01.1958 - Aktenzeichen VIII ZR 412/56
DRsp Nr. 1996/15467
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Der Anspruch auf Wandlung unterliegt nicht mehr der kurzen Verjährung, wenn der Verkäufer sich mit der Ersatzlieferung einverstanden erklärt hat, und ihr Umfang geregelt ist.