BGH vom 23.06.1981
VI ZR 42/80
Normen:
VOB/B § 13;
Fundstellen:
BauR 1981, 591
NJW 1981, 2741, 2742
Schäfer/Finnern/Hochstein, § 13 Nr. 5 VOB/B Nr. 2

Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach VOB/B

BGH, vom 23.06.1981 - Aktenzeichen VI ZR 42/80

DRsp Nr. 1998/2426

Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach VOB/B

Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages, daß sich Art und Umfang der Gewährleistungspflicht nach den Bestimmungen der VOB richten soll, so gehört hierzu nicht ohne weiteres die Ausgestaltung der Verjährung; vielmehr wird hierunter nur die Regelung in § 13 Nr. 1 bis 3 VOB/B verstanden. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages, daß die Gewährleistungspflicht an einem bestimmten Datum endgültig erlöschen soll, so ist dadurch die Anwendung von § 13 Nr. 5 VOB/B abbedungen.

Normenkette:

VOB/B § 13;
Fundstellen
BauR 1981, 591
NJW 1981, 2741, 2742
Schäfer/Finnern/Hochstein, § 13 Nr. 5 VOB/B Nr. 2