Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller zu 1. zu 1/3, die Antragsteller zu 2. und 3. als Gesamtschuldner zu 1/3 und die Antragsteller zu 4. und 5. als Gesamtschuldner zu 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, sofern nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin "Oberhalb Freiäcker", der im Stadtteil Wehen ein Neubaugebiet mit voraussichtlich 32 Bauplätzen ausweist.
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