OLG Stuttgart - Beschluss vom 28.11.2002
2 Verg 10/02
Normen:
VOF § 13 Abs. 1 § 16 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 232
OLGReport-Stuttgart 2003, 328
ZfBR 2003, 307
Vorinstanzen:
Vergabekammer Baden-Württernberg - 1 VK 38/02,

Verlangen der Präsentation von Referenzobjekten bei der Ausschreibung von Planungsleistungen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 2 Verg 10/02

DRsp Nr. 2004/15233

Verlangen der Präsentation von Referenzobjekten bei der Ausschreibung von Planungsleistungen

»1. Die Präsentation von Referenzobjekten bei der Vergabe von Planungsleistungen berührt nicht nur die fachliche Eignung des Bewerbers, sondern auch die Qualität der erwarteten Leistung und darf deshalb auch solchen Bewerbern abverlangt werden, die ihre fachliche Eignung bereits nachgewiesen haben.2. Der öffentliche Auftraggeber darf aber nicht erst nach Bewerbungsschluss erstmalig die Präsentation von Referenzobjekten verlangen.3. Hat der öffentliche Auftraggeber in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens angekündigt, dass die verbleibenden Angebote unter anderem anhand des Auftragskriteriums "Honorar/Preis" bewertet werden, darf er dieses Kriterium nicht nachträglich streichen. Dies gilt auch dann, wenn sich das Honorar nach der HOAI richtet.«

Normenkette:

VOF § 13 Abs. 1 § 16 ;

Gründe:

I.

Das zulässige Rechtsmittel des Antragstellers ist zum Teil begründet.

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