Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50 000 € festgesetzt.
Die auf §
1. Die Frage,
ob sich die Plangeberin bei der Aufstellung des Bebauungsplans von den bestehenden planungsrechtlichen Gegebenheiten zu vergewissern, insbesondere zu prüfen hat, ob die Vorgängerbebauungspläne und die darin vorgesehenen Festsetzungen der einzelnen Baugebiete wirksam sind,
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