I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die im Tenor genannte Planänderung im Wesentlichen mit der Begründung, erst diese gestatte die Errichtung und Unterhaltung einer echten "Mall" und damit eine gegenüber dem bisherigen Planungszustand deutlich intensivere Nutzung dieses Teils des Fachmarktzentrums Altwarmbüchen. Diese Planung sei nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, verletze Ziele der Raumordnung, habe u.a. zu ihren Lasten planerisch bislang nicht gelöste verkehrliche Auswirkungen und verstoße gegen das interkommunale Abstimmungsgebot, indem sie die Lebensfähigkeit der in ihrer Innenstadt gelegenen Geschäfte gefährde.
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