VGH Bayern - Urteil vom 25.01.2001
6 B 96.2448
Normen:
BauGB § 127 Abs. 1; VwGO § 121;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 14.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 K 95.1584

Verwaltungsprozessrecht: Bindungswirkung eines vorangehenden Verfahrens; Erschließungsbeitragsrecht: Erhebungspflicht der Gemeinden, Vertrauensschutz im Abgabenrecht

VGH Bayern, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 6 B 96.2448

DRsp Nr. 2009/18321

Verwaltungsprozessrecht: Bindungswirkung eines vorangehenden Verfahrens; Erschließungsbeitragsrecht: Erhebungspflicht der Gemeinden, Vertrauensschutz im Abgabenrecht

1. a) Ein vorangehender Rechtsstreit, in dem der jetzige Kläger Beigeladener war, entfaltet für ihn Bindungswirkung. b) Sie erstreckt sich insbesondere auf die Feststellung, dass die Grundstücke der nunmehrigen Klägerin sowohl im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB als auch im Sinne von § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen und demgemäß in das Abrechnungsgebiet für diese Straße einzubeziehen sind. 2. Bundesrecht gebietet den Gemeinden grundsätzlich, entstandene Erschließungsbeitragsansprüche bis zu deren Erlöschen in vollem Umfang auszuschöpfen, wobei dieses Gebot auch die Befugnis der Länder ausschließt, die Zulässigkeit der (Nach-)Erhebung eines bisher nicht geltend gemachten Teils eines noch bestehenden Erschließungsbeitragsanspruchs von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.