VG Würzburg, vom 14.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 K 95.1584
Verwaltungsprozessrecht: Bindungswirkung eines vorangehenden Verfahrens; Erschließungsbeitragsrecht: Erhebungspflicht der Gemeinden, Vertrauensschutz im Abgabenrecht
VGH Bayern, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 6 B 96.2448
DRsp Nr. 2009/18321
Verwaltungsprozessrecht: Bindungswirkung eines vorangehenden Verfahrens; Erschließungsbeitragsrecht: Erhebungspflicht der Gemeinden, Vertrauensschutz im Abgabenrecht
1. a) Ein vorangehender Rechtsstreit, in dem der jetzige Kläger Beigeladener war, entfaltet für ihn Bindungswirkung.b) Sie erstreckt sich insbesondere auf die Feststellung, dass die Grundstücke der nunmehrigen Klägerin sowohl im Sinne von § 131 Abs. 1BauGB als auch im Sinne von § 133 Abs. 1BauGB erschlossen und demgemäß in das Abrechnungsgebiet für diese Straße einzubeziehen sind.2. Bundesrecht gebietet den Gemeinden grundsätzlich, entstandene Erschließungsbeitragsansprüche bis zu deren Erlöschen in vollem Umfang auszuschöpfen, wobei dieses Gebot auch die Befugnis der Länder ausschließt, die Zulässigkeit der (Nach-)Erhebung eines bisher nicht geltend gemachten Teils eines noch bestehenden Erschließungsbeitragsanspruchs von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.
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