Verwaltungsprozeßrecht: Unzulässige Umdeutung bei Klageerhebung vor dem unzuständigen Gericht
VGH Bayern, Urteil vom 23.09.1981 - Aktenzeichen 4 B 81 A.1274
DRsp Nr. 2009/17425
Verwaltungsprozeßrecht: Unzulässige Umdeutung bei Klageerhebung vor dem unzuständigen Gericht
Die Umdeutung einer vor dem Verwaltungsgericht erhobenen Klage gegen untergesetzliche Rechtsnormen in einen Normenkontrollantrag zum Zweck der Verweisung an der Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig.