Der Antrag des Antragstellers zu 7 wird abgelehnt.
Die Verfahren der Antragsteller zu 1 bis 6 und zu 8 bis 10 werden eingestellt.
Die Antragsteller zu 1 und zu 2, die Antragsteller zu 3 und zu 4, die Antragsteller zu 5 und zu 6 - untereinander jeweils als Gesamtschuldner -, und die Antragsteller zu 8, zu 9 und zu 10 tragen jeweils ein Neuntel, der Antragsteller zu 7 trägt ein Drittel der Kosten des Verfahrens, und zwar einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 70.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller zu 7 begehrt, den Bebauungsplan Altenberg, 1. Änderung der Antragsgegnerin vom 17.12.2018 im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Antragsteller zu 1 bis 6 und zu 8 bis 10 haben ihre gleichfalls auf dieses Rechtsschutzziel gerichteten Anträge zurückgenommen.
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