BGH - Urteil vom 17.12.1981
III ZR 72/80
Normen:
BauGB § 145 ; StBauFG § 15 ;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 239
BauR 1982, 247
DVBl 1982, 535
NJW 1982, 1703
NVwZ 1982, 329

Voraussetzungen der Versagung der Genehmigung

BGH, Urteil vom 17.12.1981 - Aktenzeichen III ZR 72/80

DRsp Nr. 1996/14348

Voraussetzungen der Versagung der Genehmigung

Die auf § 15 StBauFG gestützte Versagung der Genehmigung hält sich nur dann in den Grenzen zulässiger Inhaltsbestimmung des Eigentums, wenn die entgegenstehenden Sanierungsabsichten der Gemeinde hinreichend konkretisiert und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit beachtet sind. Die Entwicklung eines Grundstücks darf nicht für einen beträchtlichen Zeitraum aufgehoben werden, wenn nicht zu erkennen ist, was mit der Sperre erreicht werden soll. Die Versagung der Genehmigung setzt voraus, daß die in Aussicht genommene Festsetzung des Bebauungsplans sanierungsbezogen ist, d.h. der Beseitigung oder Milderung eines objektiv bestehenden städtebaulichen Mißstandes dienen soll.

Normenkette:

BauGB § 145 ; StBauFG § 15 ;
Fundstellen
BRS 38 Nr. 239
BauR 1982, 247
DVBl 1982, 535
NJW 1982, 1703
NVwZ 1982, 329