Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung unter eine Schiedsabrede
BGH, Urteil vom 05.05.1977 - Aktenzeichen III ZR 177/74
DRsp Nr. 1996/14707
Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung unter eine Schiedsabrede
a. Anders als der vollmachtlose Vertreter nach § 179BGB kann der Handelsmakler im Falle des § 95 Abs. 3HGB stets auf Erfüllung in Anspruch genommen werden.b. Tritt der nach § 95 Abs. 3HGB in Anspruch genommene Handelsmakler in die volle Rechts- und Pflichtenstellung der vorgesehenen Vertragspartei ein, ist er auch einer im Vertrag enthaltenen Schiedsabrede unterworfen.