I.
Der Kläger, der Eigentümer des an der K-straße gelegenen 112 qm großen Grundstücks Flurstück 17/5 der Flur 2 der Gemarkung W ist, wendet sich gegen die Bodenverkehrsgenehmigung vom 27. Oktober 1975, mit der der Beklagte dem Beigeladenen zu 1) - einem Onkel des Klägers - die grundbuchmäßige Abschreibung eines Trennstücks (Flurstück 17/8) von dem früheren Flurstück 17/4 (Restgrundstück nunmehr 17/7) genehmigt hat, sowie gegen das Negativattest vom 14. November 1975 für die Veräußerung des Trennstücks an die Beigeladene zu 2) und ihren zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|