BGH vom 20.12.1976
VII ZR 37/76
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
BGHZ 68, 38
BauR 1977, 135
NJW 1977, 531

Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung bei Anhängigkeit eines Mahnverfahrens

BGH, vom 20.12.1976 - Aktenzeichen VII ZR 37/76

DRsp Nr. 1998/2459

Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung bei Anhängigkeit eines Mahnverfahrens

Eine vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung liegt nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Schlußzahlung die Mehrforderung bereits gerichtlich anhängig ist. Dazu genügt die Anhängigkeit im Mahnverfahren.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

Da der Auftragnehmer beweisen muß, daß er den erforderlichen Vorbehalt bei Annahme der Schlußzahlung erklärt hat (vgl. BGH, BauR 1972, 382 = NJW 1972, 2267), empfiehlt es sich, daß der Auftragnehmer den Vorbehalt schriftlich erklärt und dem Auftraggeber mit Einschreiben mit Rückschein zustellt.

Fundstellen
BGHZ 68, 38
BauR 1977, 135
NJW 1977, 531