Hinsichtlich des Inhalts der Checkliste für Werklohnklagen und Klageerwiderungen sei auf die verschiedenen Checklisten bei Teil 3 verwiesen. Die folgende vorgestellte Checkliste soll die spezifischen Fragen im Zusammenhang mit internationalen Bau- und Architektenverträgen erfassen.
Das erste Mandantengespräch
Grenzüberschreitende oder internationale Bau- bzw. Architektenverträge liegen vor, wenn einer der Vertragspartner oder beide ihren (Wohn-)Sitz im Ausland haben und/oder sich der Ort der Baustelle im Ausland befindet und/oder (Teil-)Leistungen im Ausland zu erbringen sind oder mehrere dieser Kriterien zutreffen.
In diesem Werk und bei diesem Abschnitt geht es um die den deutschen Rechtsanwalt vor allem interessierenden Fragen,
ob und wenn ja wie die internationale Zuständigkeit eines deutschen Zivilgerichts in einem solchen Fall begründet werden kann (Teil 22/3); |
ob und wenn ja wie auf die in Rede stehenden Vertragsverhältnisse, vor allem auf den Bau- oder Architektenvertrag die Anwendung des deutschen materiellen Zivilrechts begründet werden kann (Teil 22/4). |
Weiterhin wird das in der EU wichtige Problem der anderweitigen Rechtshängigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandelt (Teil 22/5).
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