BVerwG - Urteil vom 27.09.2018
7 C 24.16
Normen:
UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a); UmwRG § 4 Abs. 1b S. 3; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DÖV 2019, 329
NVwZ 2019, 410
Vorinstanzen:
OVG Mecklenburg-Vorpommern, vom 05.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4/14

Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a UmwRG bei Unterlassen einer aufgrund der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinienbestimmung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens zur Nachholung von unterlassenen Verfahrensschritten in der Revisionsinstanz; Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage

BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 - Aktenzeichen 7 C 24.16

DRsp Nr. 2019/1638

Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a UmwRG bei Unterlassen einer aufgrund der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinienbestimmung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens zur Nachholung von unterlassenen Verfahrensschritten in der Revisionsinstanz; Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage

1. Das Unterlassen einer aufgrund der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinienbestimmung erforderlichen UVP ist ein Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a UmwRG.2. Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG zur Nachholung von unterlassenen Verfahrensschritten kommt in der Revisionsinstanz nicht in Betracht.

Tenor

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. April 2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 2. September 2016 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a); UmwRG § 4 Abs. 1b S. 3; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I