SchlHOLG - Urteil vom 17.08.2017
7 U 13/16
Normen:
BGB §§ 631 ff.;

Werklohn für die Erstellung eines Biomethan-Block-HeizkraftwerksBeratung als selbständige Hauptpflicht des VerkäufersBerechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile eines Erwerbs

SchlHOLG, Urteil vom 17.08.2017 - Aktenzeichen 7 U 13/16

DRsp Nr. 2019/11793

Werklohn für die Erstellung eines Biomethan-Block-Heizkraftwerks Beratung als selbständige Hauptpflicht des Verkäufers Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile eines Erwerbs

1. Bei einem Kaufvertrag wird die Beratung dann zur selbständigen Hauptpflicht des Verkäufers, wenn er im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt. 2. Legt ein Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlung ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vor, das der Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll, gilt das Vorstehende in gleichem Maße.

Normenkette:

BGB §§ 631 ff.;

Gründe

Sachverhalt:

Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn für die Erstellung eines Biomethan-Block-Heizkraftwerks (BHKW).