I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert wird auf 3.750 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, eine kreisangehörige Gemeinde, begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine der Beigeladenen erteilte beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederbringung einer Bohrung.
Mit Bescheid vom 27. Januar 2023 wurde der Beigeladenen nach §§
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