OVG Saarland - Beschluss vom 22.12.2022
2 B 197/22
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2; BImSchG § 16 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; BImSchG § 16a; BImSchG § 19 Abs. 2; RL 2012/18/EU Art. 13 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 22.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 448/22

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine erteilte Genehmigung zur Erweiterung eines Sprengstofflagers; Errichtung der Hochsilos und Erhöhung der maximalen Lagerkapazitäten für Ammoniumnitrat als eine wesentliche Änderung der Anlage; Berücksichtigung angemessener Abstände im Hinblick auf das benachbarte Schutzgebiet im Gemeindegebiet

OVG Saarland, Beschluss vom 22.12.2022 - Aktenzeichen 2 B 197/22

DRsp Nr. 2023/712

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine erteilte Genehmigung zur Erweiterung eines Sprengstofflagers; Errichtung der Hochsilos und Erhöhung der maximalen Lagerkapazitäten für Ammoniumnitrat als eine wesentliche Änderung der Anlage; Berücksichtigung angemessener Abstände im Hinblick auf das benachbarte Schutzgebiet im Gemeindegebiet