Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 06.12.2018 wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 224.840,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.08.2016 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage auch insoweit, als sie nicht schon durch das oben genannte Urteil abgewiesen wurde, abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.
IV. V.
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