OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.12.2001
Verg W 6/01
Normen:
GWB § 97 Abs. 1, 7 § 114 Abs. 2 § 115 Abs. 1 ; VOL/A § 24 § 25 ; ZPO § 9 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 624

Wirksamkeit des Zuschlags bei Mehrvertretungserfordernis aufgrund Satzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2001 - Aktenzeichen Verg W 6/01

DRsp Nr. 2006/9459

Wirksamkeit des Zuschlags bei Mehrvertretungserfordernis aufgrund Satzung

» 1. Ein Zuschlag ist nicht wirksam, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft als Auftraggeberin satzungsgemäß nur durch zwei Vertreter gemeinsam vertreten werden kann, jedoch nur ein Vertreter tätig geworden ist. 2. An der Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Nichteinhaltung von Formalien des Vergabeverfahrens ändert sich nicht dadurch etwas, dass sich später herausstellt, dass im Ergebnis die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers in anderer Form vergaberechtsgemäß gewesen wäre.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1, 7 § 114 Abs. 2 § 115 Abs. 1 ; VOL/A § 24 § 25 ; ZPO § 9 ;
Fundstellen
NZBau 2002, 624