Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hamburg-Finkenwerder aus dem Jahre 1993.
I. 1. In Hamburg-Finkenwerder besteht ein Flugzeugwerk der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens, der Deutschen Aerospace Airbus GmbH. Für Flugzeuge der Europäischen Airbus-Produktion werden dort Großbauteile hergestellt sowie die Innenausstattung und Endausrüstung ausgeführt. Seit 1992 findet hier auch die Endmontage von Flugzeugen des Typs Airbus A 321 und seit 1996 des Typs Airbus A 319 statt. Zu dem Werk gehört ein Flugplatz für den Werkflugbetrieb.
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