Die Vorteile einer Mediation im Vergleich zu Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren lassen sich stichpunktartig wie folgt auflisten:
Aufgrund der Tatsache, dass ein Mediator keine Entscheidungsbefugnis hat und insofern auch keine Entscheidung trifft bzw. treffen darf, ist seine Stellung als Vermittler und Helfer nach der Suche gemeinsamer Lösungen eine völlig andere als bei einem Schiedsrichter bzw. auch bei einem Schlichter. Durch seine Verschwiegenheitsverpflichtung und seiner absoluten vertraulichen Stellung kann er darüber hinaus auch im Gegensatz zum staatlichen Richter und Schiedsrichter mit den Parteien Einzelgespräche führen und hierbei die Vorteile bzw. Chancen solcher Einzelgespräche voll nutzen. Diese sind:
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