Die Vergütungsklage gem. §
Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers, |
wodurch für eine im Vertrag vorgesehene Leistung |
die Grundlagen des Preises geändert werden, |
und ist in der Rechtsfolge darauf gerichtet, dass
ein neuer Preis zu vereinbaren ist, |
unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten, |
wobei die Vereinbarung vor der Ausführung getroffen werden soll. |
§
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