Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 6. Januar 2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger hat vor dem Hintergrund des sogenannten VW-Abgasskandals die Beklagte auf Schadensersatz im Hinblick auf ein am 12.3.2013 zum Preis von 20.415 € erworbenes Fahrzeug des Typs Skoda Superb in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung am 25.11.2019 haben die Parteien einen Vergleich geschlossen.
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