VGH Bayern, vom 15.05.1964 - Vorinstanzaktenzeichen 237 I 63
Zulässigkeit eines Sommerhäuschens im Außenbereich
BVerwG, Beschluß vom 29.11.1965 - Aktenzeichen IV B 48.65
DRsp Nr. 2009/23520
Zulässigkeit eines "Sommerhäuschens" im Außenbereich
Für die Zulassung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG genügt nicht, daß eine Hütte überwiegend zum Unterstellen von Geräten benutzt wird. Darüber hinaus ist vielmehr erforderlich, daß ein forstwirtschaftlicher oder landwirtschaftlicher Betrieb gegeben ist.
Normenkette:
BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2;
Vorinstanz: VGH Bayern, vom 15.05.1964 - Vorinstanzaktenzeichen 237 I 63