VG Karlsruhe, vom 29.04.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 305/80
Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes im Industriegebiet
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.1981 - Aktenzeichen 5 S 1290/81
DRsp Nr. 2009/19128
Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes im Industriegebiet
Ein Verbrauchermarkt (sogenannter Abholmarkt) mit einer Geschoßfläche von 1.140 m² und einer Verkaufsfläche von 870 m² kann außerhalb eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 3BauNVO in einem Industriegebiet zulässig sein.