Die weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 12.9.2019 wird als unzulässig verworfen.
Die weitere Beschwerde des Antragsgegners ist unzulässig, weil sie vom Landgericht, das vorliegend im Verfahren nach §
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, die Verfahren nach §
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