Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Sondergebiet Lebensmittelmarkt R******** - südöstlich der Mehrzweckhalle", bekanntgemacht am 30. Oktober 2020, ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. IV.
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