Der Kläger begehrt Restwerklohn für Dacharbeiten mit einem Auftragsvolumen von brutto 171.407,50 DM. In der Revision geht es allein um die Frage, ob die Aufrechnung der Beklagten mit einem Vertragsstrafenanspruch durchgreift.
Der Subunternehmervertrag (
"§ 5 Ausführungsfristen
(1) Der AN beginnt mit seinen Arbeiten am 24.05.1997.
(2) ... . Sämtliche Arbeiten sind am 04.07.97 beendet.
(3) Es werden für folgende Leistungen folgende vertragliche Zwischenfristen vereinbart:
Holzbalkendecke/Richten 14.06.97
Dachdeckung 04.07.97.
...
§ 6 Vertragsstrafe
(1) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der Überschreitung eines einzelnen Termins als Vertragsstrafe 0,2 % der Bruttoauftragssumme je Kalendertag geltend zu machen.
(2) Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn der in § 5 (2) genannte Fertigstellungstermin trotz Versäumung der Anfangs- und Zwischenfristen gehalten wird; ... .
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