Landgericht .
Baukammer
Klage
in Sachen
Firma X Fensterbau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer . (folgt ladungsfähige Anschrift)
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte .
gegen
Firma G. Generalbau GmbH und Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Generalbau Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin . (folgt ladungsfähige Anschrift)
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte .
wegen Abnahme und Feststellung
vorläufiger Gegenstandswert: . Euro
Hinsichtlich der Gerichtskosten liegt Einzugsermächtigung zu Lasten der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei vor.
Namens und im Auftrag der Klägerin wird hiermit Klage erhoben zu dem Landgericht . - Baukammer,
vor welcher folgende
Anträge
gestellt werden:
I. Die Beklagte wird verurteilt, die Leistung der Klägerin "Lieferung und Einbau von neuen Holzfenstern bei dem Sanierungsvorhaben Mehrfamilienhaus Max-Meier-straße 34 in." abzunehmen.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, die Leistung der Klägerin gemäß Z. I bereits am 30.10.. abzunehmen.
III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird bereits jetzt
beantragt,
durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil zu entscheiden.
Begründung:
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