Antrag auf Erlass einer eV auf anders lautende gerichtliche Entscheidung gem. § 650c Abs. 2 BGB

 

 

Landgericht

Baukammer (Spezialkammer gem. § 71 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 GVG)

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Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. § 650d BGB (Bausache)

In Sachen

Firma A. GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin ...

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

Firma B. KG, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ...

- Antragsgegnerin -

wegen Abwehr einer Pflicht zur Leistung einer Abschlagszahlung gem. § 650c Abs. 3 Satz 1 BGB - anderslautende Entscheidung -

wird hiermit namens und im Auftrag der Antragstellerin

beantragt,

wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein gem. §§ 935, 941, 937 Abs. 2, 944 ZPO, 650d BGB folgende

einstweilige Verfügung

zu erlassen:

I.     Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, Abschlagszahlungen i.H.v. 80 % des Betrags aus dem Angebot der Antragsgegnerin ... vom ... für die Ausführung geänderter Bauleistungen (Fliesenarbeiten) bei dem Bauvorhaben ... in ... zu bezahlen.

II.    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung

I. Gegenstand des Antrags; Zuständigkeit des angerufenen Gerichts