Checkliste: Klage des Bauunternehmers gegen den Architekten als vollmachtsloser Vertreter des Bauherrn, § 179 BGB

Checkliste

 

 

 

 

1.

Anspruchsinhalt:

 

1.1

Wird der vollmachtslose Vertreter auf

 

 

     Erfüllung oder

 

 

     Schadensersatz in Anspruch genommen?

 

1.2

Gibt es Kosten des erfolglosen Vorprozesses gegen den Vertretenden?

2.

Tatbestandsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des vollmachtslosen Vertreters:

 

Der Architekt darf nicht im eigenen Namen, sondern muss im Namen des Vertretenden auftreten.

 

Eine tatsächliche Vollmacht darf nicht bestanden haben oder muss überschritten worden sein.

 

Es darf keine Anscheinsvollmacht vorliegen.

 

Der Bauherr darf die ausgeführten Arbeiten nicht genehmigt haben.

 

Von der fehlenden Vollmacht abgesehen, müsste der Vertrag wirksam abgeschlossen worden sein, d.h., es dürfen keine anderen Willens- oder Formmängel vorgelegen haben.

 

Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, an der Bevollmächtigung des Architekten zu zweifeln, § 179 Abs. 3 BGB.

 

Zusätzlich bei Schadensersatz:

 

Schadenseintritt

 

Verschulden des Architekten

 

Keine schadensmindernden Zahlungen durch den Bauherrn.

3.

Vorprozess:

 

3.1

Wurde bereits ein Prozess zwischen Bauunternehmer und dem zu Vertretenden geführt?

 

3.2

Welche rechtskräftigen Entscheidungen gibt es (alle Instanzen)?

 

3.3

Wem oder von wem wurde der Streit verkündet?

 

3.4

Sind Streitverkündete dem Prozess beigetreten?

 

3.5