Checkliste |
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1. |
Anspruchsinhalt: |
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1.1 |
Wird der vollmachtslose Vertreter auf |
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Erfüllung oder |
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Schadensersatz in Anspruch genommen? |
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1.2 |
Gibt es Kosten des erfolglosen Vorprozesses gegen den Vertretenden? |
2. |
Tatbestandsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des vollmachtslosen Vertreters: |
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Der Architekt darf nicht im eigenen Namen, sondern muss im Namen des Vertretenden auftreten. |
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Eine tatsächliche Vollmacht darf nicht bestanden haben oder muss überschritten worden sein. |
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Es darf keine Anscheinsvollmacht vorliegen. |
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Der Bauherr darf die ausgeführten Arbeiten nicht genehmigt haben. |
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Von der fehlenden Vollmacht abgesehen, müsste der Vertrag wirksam abgeschlossen worden sein, d.h., es dürfen keine anderen Willens- oder Formmängel vorgelegen haben. |
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Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, an der Bevollmächtigung des Architekten zu zweifeln, § 179 Abs. 3 BGB. |
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Zusätzlich bei Schadensersatz: |
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Schadenseintritt |
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Verschulden des Architekten |
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Keine schadensmindernden Zahlungen durch den Bauherrn. |
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3. |
Vorprozess: |
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3.1 |
Wurde bereits ein Prozess zwischen Bauunternehmer und dem zu Vertretenden geführt? |
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3.2 |
Welche rechtskräftigen Entscheidungen gibt es (alle Instanzen)? |
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3.3 |
Wem oder von wem wurde der Streit verkündet? |
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3.4 |
Sind Streitverkündete dem Prozess beigetreten? |
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3.5 |
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