Beiblatt 2 zum Nachunternehmervertrag

Beiblatt 2

zum Nachunternehmervertrag

Erklärung des Nachunternehmers zur Beachtung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und zur Zahlung des Mindestlohns

 

 

Bauvorhaben:    ...

 

Bauvertrag vom ...

 

Der Nachunternehmer verpflichtet sich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen.

Der Hauptunternehmer ist berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist der Hauptunternehmer berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten.

Der Nachunternehmer hat dem Hauptunternehmer auf Anforderung folgende Unterlagen vorzulegen:

AG

   Liste mit Namen sowie ULAK-Nr. der bei dem Bauvorhaben einzusetzenden Arbeitnehmer.

Der Nachunternehmer verpflichtet sich, im Falle der späteren Auswechslung von Arbeitnehmern im Rahmen dieses Bauvorhabens die o.g. Daten unverzüglich dem Hauptunternehmer bekannt zu geben.

     bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats:

         Vorlage von Arbeitnehmer-Erklärungen (Anlage) über den Erhalt des Mindestlohns; bei Arbeitnehmern, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, in deren jeweiliger Landessprache.

     aktuelle Nachweise über Zahlungen der Urlaubskassenbeiträge an die ULAK.