Muster: Mehrparteienvertrag zur Zusammenarbeit am Bau - Rücksichtnahme, Information, Kommunikation

Muster: Mehrparteienvertrag zur Zusammenarbeit am Bau - Rücksichtnahme, Information, Kommunikation

Beteiligte:

(Bauherr; Architekt; Sonderfachleute; Projektsteuerer; nach Möglichkeit alle Baufirmen - Hauptunternehmer wie Nachunternehmer)

(Falls keine Mehrparteienvereinbarung möglich ist, kann eine solche Vereinbarung auch als Bestandteil oder als Anlage zu einem zweiseitigen Vertrag verwendet werden.)

1. Vorbemerkung; Zweck dieser Vereinbarung

Der Zweck dieser Vereinbarung besteht zusammengefasst darin,

-       Störungen zu vermeiden; die Wirkungen eingetretener Störungen zu minimieren;

-       den Informationsaustausch und die Kommunikation zwischen den Baubeteiligten zu verbessern und

-       gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.

Störungen des geplanten Bauablaufs, wie er sich vor allem aus den Vereinbarungen zwischen den Beteiligten ableiten lässt, sind unvermeidlich, auch wenn der Grundsatz "erst planen, dann bauen" beachtet wird.

Dabei muss die Ursache nicht unbedingt ein Fehlverhalten eines oder mehrerer Baubeteiligter sein.

Weiterhin sind auch zulässige Änderungen der Planung und der auszuführenden Leistungen, auch unter Anwendung der §§ 650b-650d BGB, der "Störungen" des ursprünglich geplanten und vorgesehenen Bauablaufs.