Muster über u.U. sinnvolle und hilfreiche Bestimmungen in Architekten- und Ingenieurverträgen

Muster über u.U. sinnvolle und hilfreiche Bestimmungen in Architekten- und Ingenieurverträgen

Folgende Vertragsbestimmungen können in einem Architekten- und/oder Ingenieurvertrag u.U. sinnvoll sein:

-    Kommunikation über Veränderungen bei Kosten; Informationen des Auftraggebers und Entscheidungen des Auftraggebers; Bonusregelung:

Grundlage dieses Vertrags ist ein Kostenrahmen bis ... Euro

/eine Kostenobergrenze von ... Euro

Diese Angaben beruhen auf dem Planungsstand und den Informationen des Bauherrn zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses.

Es ist die Aufgabe der Architektin/des Architekten bzw. der Ingenieurin/des Ingenieurs, Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung und/oder der Kosteneinsparung ohne Gefährdung des Planungszwecks im Rahmen des hier erteilten Auftragsumfangs zu erkennen, zu berücksichtigen und dem Auftraggeber zu kommunizieren.

Dabei ist dem Auftraggeber stets auch die Möglichkeit zu geben, zu entscheiden, dass möglicherweise bei der Herstellung Mehrkosten aufgewendet werden, wenn dafür beim Betrieb des fertigen Objekts Kosten eingespart werden können.