Planungsgrundlage 2: Erforderliche Architektenleistungen und Ingenieurleistungen fürr den zweiten wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungsabschnitt: Klarung der rechtlichen Durchführbarkeit eines als wirtschaftlich sinnvoll etablierten Projekts

Planungsgrundlage 2: Erforderliche Architektenleistungen und Ingenieurleistungen für den zweiten wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungsabschnitt: Klärung der rechtlichen Durchführbarkeit eines als wirtschaftlich sinnvoll etablierten Projekts

Leistungsbeschreibung

Stadium des Projekts: Im Prinzip ist davon auszugehen, dass das beabsichtigte Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll durchgeführt werden kann.

Jetzt kommt es darauf an, hinreichende Sicherheit zu schaffen dafür, dass das Projekt auch rechtlich zulässig in dieser Form wie bisher entwickelt ausgeführt werden kann.

Deshalb folgende Fragestellung für die Planungsgrundlage 2

Was ist an Architekten und Ingenieurleistungen erforderlich, um, soweit dies jetzt möglich ist, rechtlich sicherzustellen, dass das bisher entwickelte Projekt ausgeführt werden kann?

Dazu gehört die Klärung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf alle infrage kommenden Regelungen