"Lasciate ogni speranza voi ch`entrate""Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren"
Passt dieses berühmteste Zitat aus Dante Alighieris "Divina Commedia" (Die göttliche Komödie) auf unser Thema, dergestalt, dass alle, die vor Gericht Ansprüche geltend machen, die Hoffnung fahren lassen können, wenn von ihnen die Vorlage oder der Vortrag einer sogenannten bauablaufbezogenen Darstellung verlangt wird? In der Tat scheint die Versuchung für (manche, keine Verallgemeinerungen!) Gerichte gegeben zu sein, das Erfordernis einer bauablaufbezogenen Darstellung als Zauberformel für das Abweisen von bauzeitbezogenen Klagen einzusetzen. Nicht alle Richter sind darüber erhaben, die Anforderungen an bestimmten Sachvortrag so hoch zu schrauben, dass sie i.d.R. nicht mehr erfüllt werden können oder in anderer Weise die "Substantiierungsschere" einzusetzen. Man muss in gewisser Weise aber auch den Gerichten beispringen, indem es nun einmal nur Aufgabe eines Gerichts ist, über den jeweils konkret geltend gemachten Anspruch zu entscheiden und nicht Lehrbücher zu verfassen.
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