Für alle Verträge, welche ab dem 01.01.2021 abgeschlossen wurden und werden, gilt die an diesem Tag in Kraft getretene neue HOAI, allgemein HOAI 2021 genannt.
Für alle Verträge, welche vor dem 01.01.2021 abgeschlossen wurden, gelten die Fassungen von vor dem 01.01.2021. Welche Fassung gilt, das hängt vom Datum des Vertragsschlusses ab bzw. von einer abweichenden Vereinbarung der Parteien. Bei echter stufenweiser Beauftragung liegen mehrere Verträge vor: Zunächst wollten die Vertragspartner sich nur für die erste Stufe vertraglich binden, also bedeutet die Beauftragung mit weiteren Leistungen jeweils einen neuen Vertrag, für welchen möglicherweise eine andere Fassung der HOAI gilt.
Die Eigenständigkeit der mehreren Verträge bei echter stufenweiser Beauftragung hat auch Konsequenzen für die Verjährung: Diese ist für jeden Vertrag gesondert zu beurteilen (zur Eigenständigkeit der Verträge bei echter stufenweiser Beauftragung und den Folgen für die Verjährung siehe z.B. OLG Naumburg, Urt. v. 18.11.2021 -
Es ist also zu unterscheiden eine Rechtslage nach dem 01.01.2021 und eine Rechtslage vor dem 01.01.2021.
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