Zu § 1 Abs. 1 BauFordSiG; § 823 Abs. 2 BGBKaufpreiszahlungen der Erwerber an den Bauträger sind Baugeld
OLG Hamm, Urt. v. 16.09.2014 - 21 U 86/14 IBR 2015,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob Kaufpreiszahlungen, die ein Bauträger von den Erwerbern erhalten hat, als Baugeld anzusehen sind.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Kaufpreiszahlungen, die ein Bauträger von den Erwerbern erhalten hat, sind als Baugeld anzusehen. |
2. | Ist der Empfänger von Baugeld eine juristische Person (hier eine Bauträger GmbH) haftet auch der Geschäftsführer (bzw. Vorstand), wenn er während seiner Amtszeit vorsätzlich Baugelder zweckwidrig verwendet hat und deshalb eine dem Baugläubiger zustehende Werklohnforderung nicht erfüllt wird. |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Nach Auffassung des OLG Hamm haben die Erwerber ihre Zahlungen aufgrund der
IV. Anmerkung:
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