Zu §§ 249, 280, 281, 633, 634 Nr. 2, 3, 4, §§ 637, 638 BGB; §
BGH, Urt. v. 22.02.2018 - VII ZR 46/17 IBRRS 2018, 0964 = IBR 2018,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, seinen Schaden nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen kann.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). |
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