Zu Art. 103 Abs. 1 GG; § 286 ZPO Wann kann das Gericht ohne Sachverständigengutachten entscheiden?
BGH, Beschl. v. 09.01.2018 - VI ZR 106/17 IBRRS 2018, 424
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wann ein Gericht aufgrund eigener besonderer Sachkunde ohne Sachverständigengutachten entscheiden kann.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 08.03.2016 - |
2. Dies gilt auch, wenn der Tatrichter auf ein Sachverständigengutachten verzichten will, weil er es auf der Grundlage eigener Sachkunde für ungeeignet hält (im Anschluss an Senat, Urt. v. 06.11.1984 - |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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