§§ 242, 307, 390 Nr. 8 b) ff), 634, 637 Abs. 3, 640 BGB

Zu §§ 242, 307, 309 Nr. 8b ff), 634, 637 Abs. 3, 640 BGBNachzügler-Erwerber ist nicht an bereits erklärte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gebunden

BGH, Urt. v. 12.05.2016 - VII ZR 171/15 IBR 2016, 398 und 456 = NJW-Spezial 2016, 429

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Bindung der Nachzügler-Erwerber an die bereits erklärte Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Hinblick auf die von einem Bauträger in einem Erwerbsvertrag gegenüber den Nachzügler-Erwerbern gestellte Formularklausel besteht und ob es dem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf diese zu berufen.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei dem nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (Fortführung von BGH, Urt. v. 21.02.1985 - VII ZR 72/84, Baurecht 1985, 314, 315).