Zu §§ 305 Abs. 1 Satz 3, 307, 765 BGB; §
OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.03.2015 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 10 % der Auftragssumme, die auch für einen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen Mängelansprüchen zu stellen ist, gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 10 % der Auftragssumme, die auch für einen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen Mängelansprüchen zu stellen ist, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Das gilt erst recht, wenn der Auftragnehmer über die Vertragserfüllungssicherheit hinaus noch eine Gewährleistungssicherheit i.H.v. 5 % der Auftragssumme zu stellen hat."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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